Strafprozeßordnung (StPO)

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.7.2023 I Nr. 203

§ 297 StPO Einlegung durch den Verteidiger

Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.